In Kraft seit dem 28. Juni 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz – sind bei Dienstleistungen ausgenommen; für Produkte, die Sie in Verkehr bringen, gilt die Ausnahme nicht.